AGB

Stand: Mai 2019

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.sweetpeak.ch abgeschlossen werden (nachfolgend „Onlineshop“ genannt). Der Onlineshop wird von Sweet Peak by Gioia Papini vertreten durch Alexander Schmidt betrieben (nachfolgend „Sweet Peak“ genannt).

Sweet Peak behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, explizit auch im Rahmen des Händlerprogrammes (nachfolgend „Angebot“ genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist einzig ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von Sweet Peak erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Sweet Peak und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Einfuhrsteuer und allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtigt und beauftragt hiermit Sweet Peak (oder einen von Sweet Peak damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an Sweet Peak zusammen mit dem Kaufpreis. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. Sweet Peak stellt der Kundschaft einen Einfuhrabgabenbescheid in geeigneter Form zur Verfügung oder ermöglicht dessen elektronische Abrufbarkeit. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf Sweet Peak für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.

Bei Sweet Peak bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden von Sweet Peak angeboten. Solche Zusatzleistungen werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Sweet Peak legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Sweet Peak selber wie auch bei Händlern zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Sweet Peak mit Sweet Peak zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend „Kaufvertrag“ genannt).

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Händler und der Kundschaft zustande, und zwar zum Zeitpunkt der Bestellung im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail. Sweet Peak vermittelt diese Käufe lediglich. Sweet Peak ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Händler tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft. Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Händler mit Sitz in Deutschland anbietet, der nicht im Schweizer Mehrwertssteuerregister eingetragen ist, kommt der Kaufvertrag über den angegebenen Preis im Onlineshop in Euro zustande. Die Kundschaft muss in Schweizer Franken bezahlen.

Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer Anbieter bzw. wer die Vertragspartei bei einem Kauf ist (also Sweet Peak oder ein Händler).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Sweet Peak an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Sweet Peak bzw. dem Händler unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommen Sweet Peak bzw. der Händler in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Sweet Peak der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Sweet Peak oder dem Händler bestehen nicht.

5 Lieferung / Filialabholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von Sweet Peak stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Sweet Peak bzw. der Händler den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Filialabholung) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale abholt, kann Sweet Peak den Vertrag auflösen (stornieren).

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, Sweet Peak innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über das persönliche Kundenkonto im Onlineshop unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses unter „Rückgabe und Garantie“ im persönlichen Kundenkonto zu folgen.

7 Gewährleistung

Sweet Peak bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Sweet Peak bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches); 
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Sweet Peak (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung

erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Sweet Peak als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Sweet Peak bzw. vom Händler hinausgeht, räumen Sweet Peak bzw. der Händler diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Sweet Peak oder den Händler muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernehmen Sweet Peak bzw. der Händler keine Haftung.

Sowohl Sweet Peak als auch der Händler können der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Sweet Peak oder den Händler Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Sweet Peak oder den Händler kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften Sweet Peak bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Sweet Peak oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnen Sweet Peak bzw. der Händler die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Sweet Peak zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von Sweet Peak gekauft werden, macht Sweet Peak direkt bei der Kundschaft geltend. Der Händler tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an Sweet Peak ab (Zession). Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Sweet Peak zu leisten.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur für Produkte von Sweet Peak im Falle einer Filialabholung möglich. Bei Produkten und Dienstleistungen eines Händlers ist die Filialabholung und somit auch die Barzahlung ausgeschlossen.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Sweet Peak erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von Sweet Peak werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 19 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang. 

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für Produkte und Waren von Sweet Peak zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Sweet Peak unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Sweet Peak kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Sweet Peak erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Sweet Peak im Eigentum von Sweet Peak bzw. dem Händler. Sweet Peak bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Sweet Peak nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können Sweet Peak bzw. der Händler nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Unter den bei Rückgaberichtinien aufgelisteten Bedingungen gewährt die Sweet Peak das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 30 Kalendertagen, bei Produkten von Händlern beträgt die Rückgabefrist 14 Kalendertage seit deren Versand oder Abholung.

Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte über das persönliche Kundenkonto anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Sweet Peak oder den Händler, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Sweet Peak oder der Händler keine Haftung.

Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr Sweet Peak den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück. Bei Bekleidung und Schuhen ist die Rücksendung für die Kundschaft kostenlos.

Im Zusammenhang mit jeder Rückgabe von Produkten, bei denen die Einfuhrverzollung im Namen der Kundschaft stattgefunden hat, ermächtigt und beauftragt die Kundschaft Sweet Peak mit der Ausfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte und Beantragung einer allfälligen Erstattung der Schweizer Eingangsabgaben im Namen und im Auftrag der Kundschaft. Sofern die Kundschaft die Einfuhrsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen konnte und die übrigen Voraussetzungen der Einfuhrsteuererstattung wegen Wiederausfuhr der bestellten Produkte vorliegen, erstattet Sweet Peak der Kundschaft die von ihr im Voraus bezahlte Einfuhrsteuer nach Erhalt des entsprechenden Betrages von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bei im Schweizer oder liechtensteinischen Mehrwertsteuerregister geführten Unternehmen ist der Nachweis der Nichtabziehbarkeit der Einfuhrsteuer durch entsprechende Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu führen.

Die Kundschaft sichert Sweet Peak in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem von der Kundschaft im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält.  Die Kundschaft hält Sweet Peak von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. Sweet Peak steht das Recht zu, die Angaben der Kundschaft im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behalten sich Sweet Peak bzw. der Händler vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Community

Mit der Publikation von Kommentaren und Beiträgen in unserer Community, bestätigt der Urheber, mit den Community-Bedingungen unter Community-Bedingungen von Sweet Peak einverstanden zu sein.

14 Weitere Bestimmungen

14.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Sweet Peak bzw. vom Händler aufbewahrt und dann entsorgt.

14.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist Sweet Peak berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

14.3 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch Sweet Peak gilt die Datenschutzerklärung.

14.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

14.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sweet Peak bzw. einem Händler und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Sweet Peak Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder St. Moritz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist St. Moritz ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz in der Schweiz Vertragspartei ist:
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder der Sitz des Händlers als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der Sitz des Händlers ausschliesslicher Gerichtsstand.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen ein Händler mit Sitz im Ausland Vertragspartei ist:
Gilt in allen Fällen immer der Wohnsitz/Sitz der Kundschaft als ausschliesslicher Gerichtsstand.

15.6 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Sweet Peak.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Sweet Peak zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Sweet Peak sämtliche rechtlichen Schritte vor.